Impressum
Angaben gemäß § 5 Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG)
Johannes Feltkamp Scherpelsweg 93 33659 Bielefeld
Kontakt
Telefon: 0176 60973941 E-Mail: info@johannesfeltkamp.com Website: www.johannesfeltkamp.com
Umsatzsteuer-ID
Steuernummer: 305/5057/3453
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
Hinweis zur Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa/consumers/odr/
Ich bin nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Allgemeines
Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen („AAB“) gelten für alle von Johannes Feltkamp (“JF”) im Auftragsumfang für die Produktion („Werk“) des Auftraggebers („AG“) getätigten Leistungen. Mit Auftragserteilung erkennt der AG vorliegende AAB an. Diese gelten im Zweifel auch für künftige Leistungen, die JF im Rahmen einer fortgesetzten Geschäftsbeziehung erbringt.
Die Einbeziehung von AGBs des AGs bedarf der schriftlichen Zustimmung von JF, bei widersprechenden Regelungen haben diese AAB den Vorrang.
Soweit nicht anders festgelegt, wird JF im Rahmen des Auftrags folgende Tätigkeiten/Leistungen erbringen:
Sichtung des angelieferten Filmmaterials
Bewertung der Aufnahmequalität;
Sichtung und Besprechung des Materials mit dem AG bzw. einer hierfür autorisierten Person;
die Erstellung des Color Gradings zur Abnahme durch AG bzw. einer hierfür autorisierten Person;
II. Auftragsabwicklung
Auftragserteilung, -ergänzung, -bestätigung erfolgen schriftlich, solche sind auch per Email ohne Unterschrift gültig. Mangels schriftlicher Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag auch mit Beginn der Tätigkeit von JF zustande.
JF wird die in Auftrag gegebene Tätigkeit im Rahmen des Vertragsumfanges und nach Maßgabe der Werkbeschreibung in eigener, programmgestaltender Verantwortung durchführen und ist insoweit nicht weisungsgebunden.
JF wird die ihm vorgegebene zeitliche Produktionsplanung beachten, ist jedoch in seiner Zeiteinteilung unabhängig. Für Produktionsbesprechungen mit AG/Regisseur steht JF nach vorheriger Absprache zur Verfügung.
III. Pflichten und Rechte des AG
Der AG gewährleistet, dass die soweit absprachegemäß für die Produktion zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien, technischen Geräte inkl. Software sowie Räumlichkeiten JF rechtzeitig und in gutem Zustand zur freien Nutzung zur Verfügung stehen.
Der AG wird JF kein Originalmaterial zur Verfügung stellen, sondern nur Kopien, die JF bearbeitet und täglich sichert. Eine Sicherung von Originaldaten ist gesondert zu verhandeln. Für schuldhaft verursachte Verluste oder Beschädigungen von zur Verfügung gestellten Materialien wie z.B. Speichermedien, wird die Haftung auf den Sachwert beschränkt.
Die Nutzung der Color Grading Suite inkl. Software bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
Der AG wird die Abnahme fertiggestellter Werkteile bzw. des Werkes kurzfristig vornehmen. Die Präsentation für die Abnahme dieser erfolgt in der Regel in der Grading Suite. Die Parteien werden den Termin einvernehmlich abstimmen.
Bei der Abnahme festgestellte Mängel wird JF ggf. nachbessern, wobei der AG zugesteht, dass JF ein künstlerischer Freiraum zusteht. Beanstandungen hinsichtlich Inhalt, Umfang und Qualität sind schriftlich zu protokollieren. Vertraglich vereinbarte Abnahmen, die nach Ablauf einer Frist von einer Woche nach Präsentation nicht beanstandet werden, gelten im Zweifel als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Für zusätzliche Gradingfassungen, die auf Vorgaben des Regisseurs beruhen, ist der JF nicht verantwortlich. Diese bedürfen ggf. einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
Der AG ist verpflichtet, sowohl im Vor- bzw. Abspann, als auch in Werbematerialien JF in branchenüblicher Weise namentlich zu nennen und diese Verpflichtung auch Dritten, die zur Verwertung der Produktion berechtigt werden, aufzuerlegen.
IV. Pflichten und Rechte seitens des Leistungserbringers
JF erbringt seine Leistung persönlich und übt seine Tätigkeit selbstständig aus. Soweit ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen ist, wird dies der AG im notwendigen Umfang unterstützen, Rückbehalte seitens des AG sind gesondert zu vereinbaren.
Sollte auf Grund von Krankheit oder anderweitiger Gründe die Einhaltung der vertraglichen Parameter gefährdet sein, wird JF dies rechtzeitig mitteilen und ggf. einen Ersatz vorschlagen.
JF ist berechtigt, anderweitige Tätigkeiten im Vertragszeitraum anzunehmen, soweit hierdurch die Ausübung der vertragsgegenständlichen Tätigkeit nicht eingeschränkt wird.
JF verpflichtet sich bei Nutzung der eigenen Grading Suite die Projekt-Daten nach Abnahme des Werkes drei Monate lang zu sichern. Eine Übertragung der Daten an AG ist gesondert zu vergüten.
JF wird über alle mit der Werk-Produktion zusammenhängenden Angelegenheiten Verschwiegenheit wahren.
V. Rechteeinräumung
JF überträgt die mit seiner Tätigkeit entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs- und/oder Leistungsschutzrechte vollumfänglich, exklusiv sowie inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt entsprechend des von dem AG bei Vertragsschluss vorgesehenen und hinsichtlich des Werkes branchenüblichen Auswertungsumfanges.
An eine Verwertungsgesellschaft (z.B. Bild-Kunst) abgetretene Rechte verbleiben bei JF.
Das Eigentum an den gelieferten Arbeiten inkl. Aufnahmematerial wird im Zweifel an den AG übertragen.
Die Übertragung der vorgenannten Rechte steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Bearbeitungen der endgültigen Werkfassung bedürfen im Zweifel der vorherigen Zustimmung von JF.
JF ist im Zweifel berechtigt, Werke oder Ausschnitte des Werkes nach Erstveröffentlichung sowie den AG als Referenz zu verwenden.
VI. Vergütung
Mit der vereinbarten Vergütung werden die vertragsgegenständlichen Leistungen von JF sowie die Rechteübertragungen abgegolten, Kosten Dritter und Auslagen sind im Zweifel darin nicht enthalten. Der Vergütungsbetrag enthält aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer und ist ohne Abzüge jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit gegen Rechnungsstellung zahlbar. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen gewerblichen Parteien.
Von dem AG veranlasste Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden vom AG nach Vorlage der Zahlungsbelege oder Abrechnungen unverzüglich und ohne Abzug erstattet.
Bei Stornierung des Auftrags vor Vertragsbeginn hat JF Anspruch auf eine Ausfallvergütung (20% der Gesamtvergütung ab zwei Wochen, 50% ab einer Woche, 100% ab drei Tage vor vereinbartem Arbeitsbeginn). Bei vorzeitiger Auftragsbeendigung durch den AG ab Vertragsbeginn, erhält JF die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
Vergünstigungen stehen unter dem Vorbehalt der fristgemäßen Zahlung; das heißt, sie entfallen im Falle verspäteten Zahlungseingangs. JF ist berechtigt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen, wenn sich für ihn nach Annahme des Auftrages eine Gefährdung des Zahlungsanspruches ergibt. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder der Kreditwürdigkeit des AG ist JF berechtigt, für ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung fällig zu stellen. In diesem Falle ruhen die Leistungspflichten solange, bis der AG den gesamten Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Bei größeren Aufträgen ist JF berechtigt, entsprechend der erbrachten Leistung Zwischenrechnungen zu erteilen und Teilzahlungen zu verlangen. Für Teilzahlungen gelten ebenfalls die obigen Zahlungsbedingungen.
Verlangt der AG nach Fertigstellung und Abnahme der Endfassung bzw. Vertragszeit zusätzliche Änderungen, werden diese mit Tagessätzen, die sich anteilig aus der Gesamtvergütung errechnen, gesondert vergütet. Vor diesem Zeitpunkt eventuell gewährte Rabattierungen auf den Tagessatz sind in diesem Falle nicht gültig und müssen ggf. gesondert verhandelt werden.
VII. Schlussbestimmungen
Haftung: JF haftet – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung für den jeweiligen Auftrag begrenzt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für eine mündliche Abbedingung der Schriftform. Im Zweifel genügt eine vom JF schriftlich bestätigte Mitteilung per Email.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AAB unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die geeignet sind, unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind im Zweifel am Wohnort des Leistungserbringers.